Mitglieder

  • der Landesfischermeister und sein Stellvertreter
  • von jedem Bezirksfischertag der Bezirksfischermeister, der Bezirksfischermeister-Stellvertreter und zehn Fischereiräte
  • je ein Referent für Rechtsangelegenheiten, Gewässerschutz, Seenbewirtschaftung und Fließgewässerbewirtschaftung, sowie weitere vom Landesfischertag bestellte Referenten (dzt. zusätzlich noch ein Referent für Jugendarbeit und Vereinsbetreuung) 

Aufgaben

  1.  die Wahl des Landesfischermeisters und seines Stellvertreters, der Referenten, zweier Rechnungsprüfer, des Vorsitzenden des Ehrensenats und dessen Stellvertreters, des Vorsitzenden des Beschwerdesenats und dessen Stellvertreters, zweier Beisitzer des Ehrensenats und deren Stellvertreter sowie je eines Ehrenanwaltes für jeden Senat und dessen Stellvertreters;
  2.  die Erstattung von Vorschlägen für die Mitgliedschaft (Ersatzmitgliedschaft) in der Prüfungskommission für den Fischereischutz;
  3.  die Erlassung und Änderung der Statuten des Landesfischereiverbandes;
  4.  die Entlastung des Landesfischereirates auf Grund eines Tätigkeitsberichts und des Berichts der Rechnungsprüfer;
  5.  die Festsetzung des Jahresvoranschlags und die Genehmigung des Rechnungsabschlusses;
  6.  die Festsetzung der Höhe der Fischereiumlage und näherer Bestimmungen über die Berechnung dazu sowie deren Vorschreibung;
  7.  die Beschlussfassung über Ehrungen, soweit sie nicht an den Landesfischereirat delegiert wird;
  8.  die Behandlung der die Gesamtheit der Mitglieder betreffenden Angelegenheiten.