Voraussetzungen
- Ausstellung erst ab dem vollendetem 12. Lebensjahr
- Ausgabe vom Bewirtschafter oder von vom Landesfischereiverband festgelegten Ausgabestellen
- Ausgabe nur im Rahmen der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung
- Ausgabe der Formulare durch den Landesfischereiverband
WICHTIG: seit 01.01.2012 ist zusätzlich zur Gastfischerkarte und der privatrechtlichen Erlaubnis (= "Lizenz") auch ein amtlicher Lichtbildausweis bei Ausübung der Fischerei mitzuführen.
Es gibt folgende Gastfischerkarten
- Gastfischerkarten für 1 Tag bzw. 24 Stunden: gültig im Bundesland Salzburg 24 Stunden ab Ausstellung
- Gastfischerkarten für 7 Tage: gültig im Bundesland Salzburg 7 Tage ab Ausstellung (durchgehender Zeitraum)
- Gastfischerkarten für 14 Tage: gültig im Bundesland Salzburg 14 Tage ab Ausstellung (durchgehender Zeitraum)
- Tagesgastfischerkarten für Angelteiche: gilt nur an einem bestimmten Angelteich (Widmung durch LFV) für 1 Tag.
Kosten (Stand 01.01.2024)
Für einen Tag/24 Stunden € 10,00
Für eine Woche € 25,00
Für zwei Wochen € 34,00
Tagesgastkarte für Angelteiche € 2,00
Einen Informationsfolder finden Sie hier.