Für die erstmalige Neuausstellung ist der Nachweis der fischereifachlichen Eignung (= erfolgreiche Ablegung der gesetzlichen "Angel"-Fischerprüfung) erforderlich.
Diese fischereifachliche Eignung kann auch mit als gleichwertig anerkannten Prüfungen nachgewiesen werden. (siehe Salzburger Fischereiverordnung idgF Abschnitt 5, §13)
Ablegung der Fischerprüfung
- Die gesetzliche Fischerprüfung ist vor der vom Landesfischereiverband festgelegten 3-köpfigen Prüfungskommission abzulegen.
- Die Prüfung ist schriftlich in Form eines „Ankreuz-Testes“ (Multiple Choice)
- Die Prüfung umfasst 60 Prüfungsfragen aus 4 Wissensgebieten (d.h. 15 Fragen pro Gebiet)
- Wassertierkunde
- Gewässerökologie
- sachgemäßer Gebrauch der Angelgeräte
- Fischereirecht & einschlägige Rechtsvorschriften)
- Als Prüfungsziel müssen mindestens 9 Prüfungsfragen pro Wissensgebiet (das sind 60 Prozent) mittels „Multiple Choice” Test richtig beantwortet werden.
- Die Prüfungsgebühr in Höhe von € 30,00 ist nachweislich vor der Prüfung zu entrichten (ab 01.01.2025: Höhe der Prüfungsgebühr für Erwachsene € 50,00; für Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr € 30,00)
Folder mit allgemeinen Informationen zur Fischerprüfung in Salzburg:
Informationsfolder zu "Gesetzlicher Fischerprüfung" zum Download
Inforbrief mit aktuellen Terminen und Hinweisen zur Fischerprüfung:
Informationsblatt zu "Gesetzlicher Fischerprüfung" zum Download
Anmeldeformular zur Salzburger Fischerprüfung:
Anmeldeformular zur gesetzlichen Fischerprüfung zum Download
Aktueller Fragenkatalog