Für die erstmalige Neuausstellung ist der Nachweis der fischereifachlichen Eignung (= erfolgreiche Ablegung der gesetzlichen "Angel"-Fischerprüfung) erforderlich.

Diese fischereifachliche Eignung kann auch mit als gleichwertig anerkannten Prüfungen nachgewiesen werden. (siehe Salzburger Fischereiverordnung idgF Abschnitt 5, §13)

 Ablegung der Fischerprüfung

  • Die gesetzliche Fischerprüfung ist vor der vom Landesfischereiverband festgelegten 3-köpfigen Prüfungskommission abzulegen.
  • Die Prüfung ist schriftlich in Form eines „Ankreuz-Testes“ (Multiple Choice)
  • Die Prüfung umfasst 60 Prüfungsfragen aus 4 Wissensgebieten (d.h. 15 Fragen pro Gebiet)
    • Wassertierkunde
    • Gewässerökologie
    • sachgemäßer Gebrauch der Angelgeräte
    • Fischereirecht & einschlägige Rechtsvorschriften)
  • Als Prüfungsziel müssen mindestens 9 Prüfungsfragen pro Wissensgebiet (das sind 60 Prozent) mittels „Multiple Choice” Test richtig beantwortet werden.
  • Die Prüfungsgebühr in Höhe von € 30,00 ist nachweislich vor der Prüfung zu entrichten (ab 01.01.2025: Höhe der Prüfungsgebühr für Erwachsene € 50,00; für Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr € 30,00)

 

Folder mit allgemeinen Informationen zur Fischerprüfung in Salzburg:

Informationsfolder zu "Gesetzlicher Fischerprüfung" zum Download

Inforbrief mit aktuellen Terminen und Hinweisen zur Fischerprüfung:

Informationsblatt zu "Gesetzlicher Fischerprüfung" zum Download

Anmeldeformular zur Salzburger Fischerprüfung:

Anmeldeformular zur gesetzlichen Fischerprüfung zum Download

Aktueller Fragenkatalog

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