Der Fischereischutz umfasst den Schutz des Fischwassers vor unbefugter Ausübung des Fischfanges und die Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes, der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen und Bescheide sowie der sonstigen Vorschriften zum Schutz von Wassertieren.
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