Fischereifachliche Eignung - Fischerprüfung
Nicht erforderlich, wenn man von 1998-2002 mindestens einmal eine gültige Jahresfischerkarte für das Bundesland Salzburg hatte.
- Gilt als erbracht, wenn gleichwertige Eignungsprüfung bereits in einem anderen Bundesland abgelegt wurde (welche Prüfungen als gleichwertig gelten, siehe §12 der Salzburger Fischereiverordnung idgF [LGBl. 7/2013 (www.ris.bka.gv.at)] bzw. erfolgt darüber hinaus für nicht in der VO angeführte Prüfungen im Einzelfall durch die Landesregierung)
- Gilt als erbracht, wenn eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung vorliegt
Durchführung der Fischerprüfung
Die Prüfung wird vor einer Prüfungskommission des Landesfischereiverbandes, bestehend aus 3 Mitgliedern, abgelegt. Diese Kommission wird vom Landesfischereiverband bestellt.
Gegenstände:
- Wassertierkunde (Aussehen, Vorkommen, Laichzeiten, Lebensweise und Gefährdungen von Wassertieren),
- Gewässerökologie,
- sachgemäßer Gebrauch der Fanggeräte, Fischereirecht und
- einschlägige Rechtsvorschriften
Prüfung kann bereits ab vollendetem 11. Lebensjahr abgelegt werden.