Ziele des Gesetzes
- die Erhaltung, Schaffung und Wiederherstellung der gewässertypspezifischen, autochthonen Artenvielfalt des heimischen Wassertierbestandes;
- die Erhaltung, Verbesserung und Wiederherstellung der Lebensgrundlagen und Lebensräume dieser Tiere;
- der Schutz bedrohter und gefährdeter heimischer Wassertiere;
- die nachhaltige fischereiwirtschaftliche Nutzung der Fischwässer.