Gültig für 1 Kalenderjahr
Voraussetzungen für die Ausstellung
- Ausstellung durch den Landesfischereiverband ab vollendetem 12. Lebensjahr
- Nachweis der fischereifachlichen Eignung bei Neubewerbung erforderlich
- Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Ausübung des Fischfanges
- Nachweisliche Einzahlung der Fischereiumlage an den Landesfischereiverband
Kosten (Stand 01.01.2024)
Neuausstellung 2024
Landesverwaltungsabgaben | € 46,00 |
Bundesgebühren: 2x € 14,30 | € 28,60 |
Fischereiumlage für Erstausstellung | € 31,00 |
Summe | € 105,60 |
Weitere Verlängerung der Gültigkeit der Jahresfischerkarte durch Zahlung der Fischereiumlage an den Landesfischereiverband.
Grundbetrag Angelfischer (Fischereiumlage) 2024
Erwachsene
Bei Überweisung | € 35,00 |
Bei Barzahlung im Büro des Landesfischereiverbandes | € 33,00 |
Abbuchungsauftrag | € 31,00 |
Jugendtarif
Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (Voraussetzung: Bekanntgabe des Geburtsdatums) bei Überweisung, bei Barzahlung oder Abbuchungsauftrag | € 13,00 |