Gültig für 1 Kalenderjahr
Voraussetzungen für die Ausstellung
- Ausstellung durch den Landesfischereiverband ab vollendetem 12. Lebensjahr
- Nachweis der fischereifachlichen Eignung bei Neubewerbung erforderlich
- Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Ausübung des Fischfanges
- Nachweisliche Einzahlung der Fischereiumlage an den Landesfischereiverband
Kosten (Stand 01.01.2025)
Neuausstellung 2025
Landesverwaltungsabgaben | € 46,00 |
Bundesgebühren: 2x € 14,30 | € 28,60 |
Fischereiumlage für Erstausstellung
| € 33,00
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Summe
| € 107,60
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Weitere Verlängerung der Gültigkeit der Jahresfischerkarte durch Zahlung der Fischereiumlage an den Landesfischereiverband.
Grundbetrag 2025 Angelfischer (Fischereiumlage)
Erwachsene
Bei Überweisung
| € 37,00
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Bei Barzahlung im Büro des Landesfischereiverbandes | € 35,00
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Abbuchungsauftrag
| € 33,00
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Jugendtarif
Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (Voraussetzung: Bekanntgabe des Geburtsdatums) bei Überweisung, bei Barzahlung oder Abbuchungsauftrag | € 13,00 |