Gemäß § 20a des Salzburger Fischereigesetzes 2002 idgF muss man für die erstmalige Bewerbung als Bewirtschafter eines Fischwassers die fischereifachliche Bewirtschaftereignung nachweisen, was mit der erfolgreichen Absolvierung dieser fischereifachlichen Bewirtschafterschulung erfolgen kann. Weitere zulässige Nachweise wären die erfolgreichen Prüfungen zum Facharbeiter oder Meister in der Fischereiwirtschaft.
Voraussetzung zur Teilnahme Zur Kursteilnahme berechtigt sind Mitglieder des Landesfischereiverbandes. Anmeldungen haben bitte ausschließlich beim Landesfischereiverband Salzburg zu erfolgen! Bei der Anmeldung sind folgende Angaben erforderlich:
Name, Anschrift, Geburtsdatum
Kopie der gültigen Salzburger Jahresfischerkarte
Gewässer/Fischereirecht für das die Bewirtschaftung geplant ist
Andere Personen, die eine Bewirtschafterschulung von gesetzeswegen nicht benötigen, können an den Kursen nach Maßgabe der verfügbaren Plätze teilnehmen, wenn sie nach der Anmeldebestätigung die Kursgebühr entrichten.