Organisation
Der LFVS hat das Recht auf Selbstverwaltung. Er ist berechtigt, das Salzburger Landeswappen zu führen.
Organe
mit Wirkungsbereich für das Land Salzburg (Landesorgane des LFVS)
- der Landesfischertag
- der Landesfischereirat
- der Landesfischermeister (LFM-Stellvertreter)
- das Ehrengericht mit Wirkungsbereich für jeden Verwaltungsbezirk (Bezirksorgane des LFVS)
- der Bezirksfischertag
- der Bezirksfischereirat
- der Bezirksfischermeister (BFM-Stellvertreter)