Gültig für 1 Kalenderjahr

Voraussetzungen für die Ausstellung

  1. Ausstellung durch den Landesfischereiverband ab vollendetem 12. Lebensjahr
  2. Nachweis der fischereifachlichen Eignung bei Neubewerbung erforderlich
  3. Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Ausübung des Fischfanges
  4. Nachweisliche Einzahlung der Fischereiumlage an den Landesfischereiverband

Kosten (Stand 01.01.2024)

Neuausstellung 2024

Landesverwaltungsabgaben

€ 46,00

Bundesgebühren: 2x € 14,30

€ 28,60

Fischereiumlage für Erstausstellung

 

€ 31,00 

(€ 33,00 ab 2025)


Summe          

 

€ 105,60 

(€ 107,60 ab 2025)

 

Weitere Verlängerung der Gültigkeit der Jahresfischerkarte durch Zahlung der Fischereiumlage an den Landesfischereiverband.

Grundbetrag Angelfischer (Fischereiumlage) 

Erwachsene

Bei Überweisung

 

€ 35,00 

(€ 37,00 ab 2025)

Bei Barzahlung im Büro des Landesfischereiverbandes
oder beim Bezirkfischertag 

€ 33,00 

(€ 35,00 ab 2025)

Abbuchungsauftrag 

 

€ 31,00 

(€ 33,00 ab 2025)

Jugendtarif

Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (Voraussetzung: Bekanntgabe des Geburtsdatums) bei Überweisung, bei Barzahlung oder Abbuchungsauftrag

€ 13,00