Gültig für 1 Kalenderjahr
Voraussetzungen für die Ausstellung
- Ausstellung durch den Landesfischereiverband ab vollendetem 12. Lebensjahr
- Nachweis der fischereifachlichen Eignung bei Neubewerbung erforderlich
- Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Ausübung des Fischfanges
- Nachweisliche Einzahlung der Fischereiumlage an den Landesfischereiverband
Kosten (Stand 01.01.2024)
Neuausstellung 2024
Landesverwaltungsabgaben | € 46,00 |
Bundesgebühren: 2x € 14,30 | € 28,60 |
Fischereiumlage für Erstausstellung
| € 31,00 (€ 33,00 ab 2025) |
Summe
| € 105,60(€ 107,60 ab 2025) |
Weitere Verlängerung der Gültigkeit der Jahresfischerkarte durch Zahlung der Fischereiumlage an den Landesfischereiverband.
Grundbetrag Angelfischer (Fischereiumlage)
Erwachsene
Bei Überweisung
| € 35,00 (€ 37,00 ab 2025) |
Bei Barzahlung im Büro des Landesfischereiverbandes | € 33,00 (€ 35,00 ab 2025) |
Abbuchungsauftrag
| € 31,00 (€ 33,00 ab 2025) |
Jugendtarif
Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (Voraussetzung: Bekanntgabe des Geburtsdatums) bei Überweisung, bei Barzahlung oder Abbuchungsauftrag | € 13,00 |